Überblick der wichtigsten Förderprogramme 2025
Das Jahr 2025 bringt erhebliche Verbesserungen bei der staatlichen Förderung von Solaranlagen mit sich. Die Bundesregierung hat ihr Engagement für erneuerbare Energien verstärkt und bietet Hausbesitzern, Unternehmen und Gemeinden attraktive finanzielle Unterstützung.
KfW-Kredit 270
Zinsgünstiger Kredit für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher
Bundesförderung BEG
Zuschuss für energetische Sanierung mit Solaranlage
EEG-Einspeisevergütung
20 Jahre garantierte Vergütung für eingespeisten Strom
KfW-Förderung 270: Der Klassiker wird noch besser
Das KfW-Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" bleibt auch 2025 die beliebteste Finanzierungsoption für Solaranlagen. Die Konditionen wurden sogar verbessert: Der Zinssatz startet nun bei nur 1,89% effektivem Jahreszins, und der Förderrahmen wurde auf 150.000 Euro pro Vorhaben erhöht.
Besonders interessant: Seit Januar 2025 können auch Balkonkraftwerke über das KfW-Programm finanziert werden, sofern sie eine Leistung von mindestens 2 kWp haben. Dies macht auch kleinere Solaranlagen für Mieter und Wohnungseigentümer zugänglich.
💡 Experten-Tipp
Beantragen Sie die KfW-Förderung immer vor Projektbeginn! Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und allen erforderlichen Unterlagen.
Länder-Förderprogramme: Regionale Unterschiede nutzen
Neben den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer zusätzliche Förderungen. Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind besonders großzügig:
Bayern: 10.000-Häuser-Programm Plus
Bayern gewährt zusätzlich bis zu 3.200 Euro Zuschuss für Batteriespeicher. Die Förderung steigt auf 4.800 Euro, wenn die Solaranlage mit einer Wärmepumpe kombiniert wird. Das Programm ist bis Ende 2025 verfügbar, jedoch ist das Budget begrenzt.
Baden-Württemberg: Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher
Das Ländle fördert Batteriespeicher mit 200 Euro pro kWh Speicherkapazität, maximal jedoch 1.600 Euro pro Anlage. Zusätzlich gibt es 500 Euro Extra-Bonus für besonders effiziente Systeme.
Nordrhein-Westfalen: progres.nrw
NRW bietet bis zu 1.500 Euro Zuschuss für Batteriespeicher und zusätzlich 500 Euro für Wallboxen zur E-Auto-Ladung. Besonders gefördert werden Anlagen in Kombination mit Elektromobilität.
Steuerliche Vorteile optimal nutzen
Seit 2023 entfällt die Umsatzsteuer für Solaranlagen bis 30 kWp komplett – diese Regelung bleibt auch 2025 bestehen. Zusätzlich können Sie als Anlagenbetreiber von weiteren steuerlichen Vorteilen profitieren:
- Einkommensteuerbefreiung: Anlagen bis 30 kWp sind einkommenssteuerfrei
- Investitionsabzugsbetrag: Bis zu 50% der Investitionskosten können vorab steuerlich geltend gemacht werden
- Sonderabschreibung: 20% der Investitionskosten zusätzlich zur normalen Abschreibung
Neue Förderprogramme 2025
Das Jahr 2025 bringt einige neue Förderprogramme mit sich, die besonders innovative Ansätze unterstützen:
Agri-Photovoltaik-Förderung
Für Landwirte gibt es erstmals eine spezielle Förderung für Agri-PV-Anlagen. Diese ermöglichen die gleichzeitige Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und Stromproduktion. Die Förderung beträgt bis zu 1.000 Euro pro kWp installierter Leistung.
Mieterstrom-Plus-Programm
Vermieter können für Mieterstrom-Projekte nun zusätzlich 400 Euro pro Wohneinheit erhalten. Das macht Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern noch wirtschaftlicher.
⚠️ Wichtige Änderungen beachten
Ab Juli 2025 gelten verschärfte Anforderungen für die EEG-Vergütung. Anlagen müssen dann zwingend mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet sein. Planen Sie dies von Anfang an mit ein!
Kombinationsmöglichkeiten maximieren Ihre Ersparnis
Die verschiedenen Förderprogramme lassen sich oft geschickt kombinieren. Ein Beispiel aus der Praxis:
Praxisbeispiel: Familie Müller aus München
Anlage: 9,8 kWp Photovoltaik + 10 kWh Batteriespeicher
Gesamtkosten: 28.000 Euro
Ersparnis: 8.520 Euro durch optimale Fördermittel-Kombination!
So beantragen Sie Förderungen richtig
Die Beantragung von Fördermitteln erfordert sorgfältige Planung und die richtige Reihenfolge:
- Erstberatung: Lassen Sie sich von einem zertifizierten Energieberater beraten
- Antragsstellung: Stellen Sie alle Anträge vor Projektbeginn
- Angebote einholen: Holen Sie mindestens drei vergleichbare Angebote ein
- Förderzusage abwarten: Beginnen Sie erst nach der Zusage mit dem Projekt
- Fachgerechte Installation: Beauftragen Sie nur zertifizierte Fachbetriebe
- Nachweise erbringen: Reichen Sie alle erforderlichen Belege fristgerecht ein
Ausblick: Was kommt 2026?
Bereits jetzt zeichnen sich weitere Verbesserungen für 2026 ab. Diskutiert werden ein bundesweites Speicher-Förderprogramm und die Erhöhung der EEG-Vergütung für besonders innovative Anlagentechnologien. Wer 2025 investiert, ist optimal positioniert für zukünftige Entwicklungen.
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Nutzen Sie unsere kostenlose Förderberatung und erfahren Sie, welche Programme für Ihr Projekt optimal sind. Wir übernehmen auch die komplette Antragstellung für Sie.
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